Qualitätssicherungsmittel

Die Qualitätssicherungssmittel (QSM) sind Gelder, die die ba­den-würt­tem­ber­gischen Universitäten jedes Jahr vom Land erhalten und die sie zweckgebunden für die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre einsetzen müssen. Die Höhe dieser Mittel ist hierbei abhängig von der Anzahl der Studierenden und beträgt ca. 280€ pro Studierendem und Semester. Die Qualitätssicherungsmittel sind seit 2015 Teil der Grundfinanzierung der Hochschulen, auf deren Verwendung wir als Studierende prinzipiell keinen Einfluss haben. Allerdings wurde den Verfassten Studierendenschaften (VS), so auch der VS der Uni Heidelberg, ein Vorschlagsrecht für die Verwendung von ca. 11% der Mittel zugesprochen (rund 1,7 Mio. €). Dieses Vorschlagsrecht wird in Heidelberg anteilig auf die einzelnen Studienfachschaften verteilt und ist abhängig von der Größe des Studienganges.

Wir als Fachschaft Medizin können jährlich Projekte in Höhe von etwa 220.000€ für die Verwendung der studentischen QSM vorschlagen. Die Entscheidung darüber, welche Projekte wir als Studierende fördern wollen, trifft die QSM-Kommission der Fachschaft im Einvernehmen mit dem Fachschaftsrat.

Alle geförderten Projekte
Was ist die QSM-Kommission?

Die QSM-Kommission der Fachschaft Medizin besteht aus elf Medizinstudierenden, von denen zehn im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Vollversammlungen gewählt werden. Das elfte Mitglied der Kommission hat deren Vorsitz inne und ist immer ein Mitglied des Fachschaftsrates.
Der Auftrag der Kommission besteht im Diskutieren und Bewerten aller eingegangenen Anträge. Dabei steht eine bestmögliche Verwendung unseres Vorschlagsrechts für alle Studierenden im Mittelpunkt. Nach ausführlicher Beratung und Klärung aller Rückfragen macht die Kommission dem Fachschaftsrat einen Vorschlag über Annahme oder Ablehnung eines Antrages.

Wer stellt die Anträge?

Die Antragsstellenden sind in der Regel Lehrende der Medizinischen Fakultät oder Lehrende, die Angebote für Medizinstudierende machen. Es gilt jedoch, dass prinzipiell jede*r Anträge stellen darf, auch Studierende!

 

Die Anträge werden von der Kommission diskutiert und bewertet. Dabei werden offene Fragen geklärt oder weitergegeben. In einer Abstimmungs-Sitzung wird beschlossen, welche Anträge der Fachschaftsrat beim StuRa vorschlägt.

Wer fällt die Entscheidung?

Nach der Entscheidung der Kommission reicht der Fachschaftsrat die Anträge beim Studierendenrat ein. Das entsprechende Referat des Studierendenrats kümmert sich daraufhin um den Rest. Der StuRa-Vorsitz prüft die Anträge auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorschriften für die Verwendung der QSM und leitet diese gesammelt an das Rektorat weiter. Hält das Rektorat die vorgeschlagenen Maßnahmen für zulässig, folgt es dem Vorschlag und sorgt für eine entsprechende Verwendung der QSM. Prinzipiell werden die Anträge also final vom Rektorat abgesegnet. Da wir in der Regel nur Anträge in dem uns zur Verfügung stehenden Umfang vorschlagen und diese auch mit der Verwaltungsvorschrift im Einklang sind, ist dies jedoch eher ein formeller Schritt.

Was passiert, wenn nicht alles Geld verteilt wird?

Sollte eine Fachschaft nicht genügend Anträge einreichen oder sollten Anträge nicht mit der Vorschrift vereinbar sein. entscheidet zunächst die zentrale QSM-Kommission des Studierendenrats über die Verwendung der Gelder. An die zentrale Kommission kann jede*r Anträge stellen, egal von welchem Fach. Das bedeutet, dass Gelder, die z.B. die Fachschaft Medizin nicht ausgibt, daraufhin zunächst allen Fachschaften zur Verfügung stehen.

 

Schöpft die Qualitätssicherungsmittelkommission ihr Vorschlagsrecht nicht fristgerecht voll aus, oder sind bis zum 31.03. des Folgejahres die von den Studienfachschaften und der QSM- Kommission vorgeschlagenen QSM nicht voll verausgabt, werden diese Mittel zugunsten von Anschaffungen der Universitätsbibliothek  verwendet. Dabei sollen alle Fächer der Universität gleichmäßig berücksichtigt werden.

Weitere Infos

Alle Infos des Studierendenrats zu den QSM gibt es hier: QSM-Referat

Eine ausführliche Informationsbroschüre ist unter diesem Link erhältlich: Informationsbeilage

 

Der Studierendenrat hat auch eine QSM-Kommission, die über QSM entscheidet, welche nicht über die Fachschaften verteilt wurden. Alle Infos darüber sind hier zu finden: QSM-Kommission

Projektübersicht

Auf den Seiten, auf die Ihr über die untenstehenden Buttons gelangt, findet Ihr eine Übersicht über alle Projekte, die in den letzten Jahren im Rahmen der QSM finanziert werden konnten.

Immer noch Fragen?

Kein Problem – schreibt mir einfach.

Benjamin Falk ist im Fachschaftsrat der Ansprechpartner für die Qualitätssicherungsmittel. Als Vorsitzender der QSM-Kommission koordiniert er deren Treffen, die Kommunikation mit allen Antragsstellenden, der Verfassten Studierendenschaft und dem Studiendekanat. Gerne steht er für Fragen aller Art zum Thema Qualitätssicherungsmittel zur Verfügung.

Habt Ihr noch Fragen rund um die QSM der Fachschaft, habt Ihr eine Idee für ein Projekt, das Ihr gerne mithilfe der QSM umsetzen würdet oder seid Ihr bereits in den Prozess der Erstellung eines Antrages angebunden und braucht in diesem Kontext Informationen?
Dann nutzt das untenstehende Kontaktformular und meldet Euch.

Kontaktaufnahme

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