Der Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat besteht aus fünf Mitgliedern und stellt die offizielle Vertretung der Fachschaft dar. Sie sind das Bindeglied zwischen Studierenden und allen öffentlichen Organen und tragen die Verantwortung für die Ausführung aller Beschlüsse der Fachschafts-Vollversammlungen.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Fachschaftsrates gehört die Einberufung und Koordination der regelmäßig stattfindenden Vollversammlungen und der Arbeitskreise. Sie verwalten das Finanzbudget, das in einem jährlichen Wirtschaftsplan in Abstimmung mit der Verfassten Studierendenschaft verabschiedet wird, sowie die QSM.
Clara Borlinghaus
Ehrenamt, PR
Arian Gentes
AK-Koordination, IT
Jonathan Schneeweiß
Finanzen
Benjamin Falk
Sophie Mohr
bvmd, Raumbuchungen
Kontakt zum Fachschaftsrat
Der Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das oberste Entscheidungsgremium der Fakultät bestehend aus gewählten HochschulprofessorInnen, insgesamt 7 Humanmedizin- und/oder Zahnmedizinstudierenden und wird geleitet von der/dem DekanIn. Hier werden in jeweils spezialisierten Gremien (z.B. Studienkommission, Forschungskommission, Strukturkommission) gefasste Beschlüsse vorgestellt, diskutiert und verabschiedet. Weitere Themen sind z.B. Berufungen von ProfessorInnen, die Ernennung von PDs zu außerplanmäßigen ProfessorInnen, aber auch Struktur- und Entwicklungspläne (In welche Richtung soll sich die Fakultät entwickeln? Wo setzt man neue Forschungsschwerpunkte? Welche Abteilungen sollen ausgebaut werden?). Im Fakultätsrat geht es aber auch immer wieder konkret um die Lehre: Hier wird die neue Promotionsordnung beschlossen, hier können wir als Studierenden auch immer Dinge anbringen, mit denen wir aktuell unzufrieden sind.
Eine Übersicht über laufende Berufungskommissionen findet ihr hier!
Kontakt zum Fakultätsrat
Die Studienkommission (StuKo)
Die StuKo ist das oberste Gremium für die Lehre der Fakultät. Neue oder veränderte Modulhandbücher, Prüfungsordnungen werden hier besprochen und an den Fakultätsrat weitergeleitet. Außerdem wird hier über das Lehrbudget, Sonderfinanzierungen und alle Lehrstellen entschieden.
Zusätzlich zu diesen Aufgaben obliegt der Studienkomission das Fällen der Einzelfallentscheidungen über die Vergabe von Studienplätzen in gewissen Sonderfällen.
Kontakt zur Studienkommission
Qualitätssicherungsmittel (QSM)
Die Qualitätssicherungssmittel (QSM) sind ein Finanzierungsbudget, dass die Fakultäten zweckgebunden für die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre einsetzen müssen. Sie wurden im Hochschulfinanzierungsvertrages „Perspektive 2020“ in die Grundfinanzierung der Universität überführt, was das ursprüngliche Mitbestimmungsrecht der Studierenden bei der Vergabe der Mittel verringerte. Das daraus folgende Minus an Mitbestimmung der Studierenden soll dadurch ausgeglichen werden, dass die Verfasste Studierendenschaft als Ganzes ein alleiniges Vorschlagsrecht für 11,7 % der ehemaligen auf die Universität insgesamt entfallenden QSM bekommt. Es geht dabei um jährlich rund 1,7 Millionen Euro für die Universität Heidelberg.
Für die Fakultät Medizin und die Fachschaft Medizin der Universität Heidelberg heißt das, dass wir jedes Jahr Anträge im Umfang von rund 220.000 € beim Studierendenrat vorschlagen dürfen.
Kontakt zur QSM-Kommission
Der Studierendenrat (StuRa)
Als gesamtuniversitäre Studierendenvertretung setzt sich der StuRa für Belange ein, die Studierende aller Fachrichtungen betreffen, z.B. für bessere Konditionen fürs Semesterticket und bezahlbaren Wohnraum.
Außerdem finanziert der StuRa Projekte, die der ganzen Studierendenschaft zugutekommen. Im vergangenen Jahr waren das zum Beispiel die Heidelberger Nightline und das Heidelberger Symposium.
Über diese Themen tagen alle zwei Wochen ca. 50 gewählte Studierende aller Fachschaften und hochschulpolitischen Listen.
Die Sitzungen sind übrigens öffentlich – Ihr seid herzlich eingeladen, vorbeizuschauen! Bis in die frühen Morgenstunden wird dort viel diskutiert, gestritten, abgestimmt und (meistens) sehr konstruktiv gearbeitet.
Kontakt zu den StuRa-Vertretern
Der Senat
Die Aufgaben des Senates sind im Landeshochschulgesetz festgelegt: „Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den Fakultäten zugewiesen sind.“ (§ 19 LHG). Der Senat spielt somit eine wesentliche Rolle in der strategischen Ausrichtung der Universität in Forschung, Studium und Lehre und nimmt unter anderem Stellung zu Struktur- und Planungsfragen. Zudem gestalten die Senatsmitglieder die Entwicklung der Ruperto Carola in beschließenden und beratenden Ausschüssen. Wir als Studierende sind mit 4 VertreterInnenn aus verschiedenen Fakultäten im Senat repräsentiert, die jährlich von uns gewählt werden können.
Wahlen
Ohne Wahlen gibt es keine Fachschaft! Alljährlich werden die hier gelisteten Gremien erneut gewählt. Das ganze Bedarf einer guten Organisation. Wir halten Euch auf dem Laufenden!